Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter/Kunden
Anbieter der Umzugsleistungen ist Umzugsservice Schön (nachfolgend Anbieter)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge vom Umzugsservice Schön über Umzugsleistungen einschließlich der Buchung dieser Leistungen, der Vertragsanbahnung und des Zustandekommens des Vertrages. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert.
Soweit im Folgenden von „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ die Rede ist, gelten die gesetzlichen Definitionen der §§ 13,14BGB. Verbraucher ist ein Kunde, wenn der Vertrag als natürliche Person zum Zwecke abgeschlossen wird, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist der Kunde, wenn er den Vertrag als natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft schließt, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Leistungen vom Umzugsservice Schön
Der Anbieter organisiert und führt Umzüge durch und kann in diesem Zusammenhang bestimmte begleitende Leistungen erbringen. Derartige Leistungen sind z. B. An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges, Verladung und Entladung des Umzugsgutes. Teilweise kann der Kunde solche Leistungen gegen entsprechendes Zusatzentgelt hinzu buchen, z. B. Kauf von Umzugskartons, Einrichtung von Halteverbotszonen, Küchenbau und Renovierungen
2.1 Basisleistungen.
Folgende Leistungen für die Durchführung eines Umzuges mit dem Anbieter sind stets vom Vertragsumfang mit umfasst:
Planung und Organisation des Umzuges
An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges. Innerhalb Frankfurts = kostenfrei
Gestellung des Umzugspersonals in angemessenem Umfang sowohl an Be- als auch Entladestelle
Be- und Entladung des Umzugsgutes in das Transportfahrzeug durch das Umzugspersonal
Transport des Umzugsgutes zum Einzugsort
Entladung des Umzugsgutes durch das Umzugspersonal am Einzugsort
Verbringung und Abstellung des Umzugsgutes
Auf- und Abbau von Möbeln
Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge. Innerhalb Frankfurts = kostenfrei
Materialien für das ordentliche Beladen (z.B. Gurte, Umzugsdecken von hoher Qualität). Schutzmaterial wie Stretcfolie, Luftpolsterfolie, Malervlies, etc. werden separat berechnet
2.2 weitergehende Leistungen
Weitergehende Leistungen kann der Kunde, wenn und soweit vom Anbieter angeboten, gegen zusätzliches Entgelt hinzu buchen. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen:
Zum Beispiel:
Küchen
Renovierungen
Ein- und Auspacken von Umzugsgut
Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem Aufstellen der erforderlichen Straßenschildern
Gestellen von Möbelliftern
Gestellung von Verpackungsmaterialien
Einlagerung von Umzugsgut
Abschluss von zusätzlichen Versicherungen
Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für den Anbieter unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden entsprechend des zusätzlich zu vergüten.
2.3
Das eingesetzte Personal vom Umzugsservice Schön ist nicht oder nur Teilweise zur Vornahme von Elektro-, Gas- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
2.4
Generell vom Transport ausgeschlossen sind gefährliche Güter.
2.5
Gefährliche Güter sind Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter und/oder Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Sachen ausgehen. Zudem können Güter auch vom Gesetzgeber als gefährliche Güter eingestuft worden sein. Typische Beispiele sind Chemikalien, Flüssiggas, Feuerwerkskörper, Benzin, Heizöl, bestimmte Düngemittel und andere leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten, bestimmte Abfälle, radioaktive Stoffe aller Art (z. B. für medizinisch und technische Anwendungen) aber auch Stoffe, die in kleinen Mengen keinerlei Gefahr darstellen, aber in großen Mengen gefährlich sein können (z. B. Sprühdosen).
2.6
Auch ist der Transport von Umzugsgut, für welches eine besondere Genehmigung oder eine behördliche bzw. staatliche Erlaubnis für den Export oder Import erforderlich ist, ausgeschlossen, soweit der Anbieter dem Transport nicht vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2.7
Der Anbieter kann einen weiteren Frachtführer, Möbelspediteur oder Subunternehmer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. Daneben hat der Umzugsservice Schön das Recht, weitere Unternehmen zur Erbringung zusätzlich durch den Kunden gebuchter weiterer Leistungen hinzuzuziehen.
2.8
Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
2.9
Der Anbieter erbringt ihre Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes.
3. Zustandekommen des Vertrages
Die vertraglichen Leistungen vom Umzugsservice Schön werden im Vorfeld vor dem Vertragsabschluss konkretisiert. Der Kunde kann den Anbieter über deren Website, per E-Mail oder telefonisch zunächst bestimmte Informationen über den Umzug zukommen lassen. Online geschieht dies durch vollständiges Ausfüllen des auf der Homepage vom Anbieter bestehenden kontaktformular unter Angabe aller dort geforderten Informationen und Unterlagen.
Diese Angaben müssen inhaltlich zutreffend sein. Sie bilden die Grundlage für die vom Anbieter berechneten Kosten und die spätere Durchführung des Umzugs im Rahmen der Planung. Falsche, ungenaue oder unterlassene Angaben gehen zu Lasten des Kunden. Sie können Mehrkosten verursachen oder dazu führen, dass der Umzug am geplanten Tag nicht durchgeführt wird.
Umzugsservice Schön erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden oder durch eine Vor-Ort-Besichtigung durch den Chef oder seines Vertreters einen konkreten Kostenvoranschlag. Im Regelfall wird zuvor durch den Chef telefonisch Rücksprache mit dem Kunden gehalten. Hier werden im Einzelnen noch einmal die Details der Angaben des Kunden besprochen, wie z. B. Ein- und Auszugsadresse, Umzugsgutliste, Preisbildung. Auf der Grundlage der Angaben des Kunden oder aufgrund einer kostenfreien Vor-Ort-Besichtigung erstellt Umzugsservice Schön dann einen konkreten Kostenvoranschlag und übermittelt diesen dem Kunden per E-Mail.
Sind danach die erforderlichen Daten eingegeben und bekannt, die vom Anbieter zu erbringenden Leistungen spezifiziert, Umzugsdatum und Leistungszeitraum sowie das vom Kunden zu zahlende Entgelt festgelegt, liegt ein verbindliches Angebot von Umzugsservice Schön vor, den Umzug zu dem angegebenen Zeitraum zu dem genannten Preis zu erbringen. Der Kunde kann diesen Umzug zu diesen Konditionen dann per Email (Auftragsbestätigung) buchen.
Bucht der Kunde dann den Umzugsvertrag, wird er in der Folge dazu aufgefordert, je nach gewählter Buchungsmethode entweder bereits während des Buchungsverfahrens oder im Anschluss daran die in Ziffer 7. festgelegte Abschlagszahlung zu leisten.
Die ordnungsgemäße Leistung der Anzahlung stellt eine verbindliche Annahme des Angebots vom Umzugsservice Schön seitens den Kunden dar, durch den der Vertrag mit dem Anbieter zustande kommt.
Der Anbieter bestätigt dem Kunden binnen 3 Werktagen nach Eingang der Anzahlung den Auftrag per E-Mail (Auftragsbestätigung). Diese Auftragsbestätigung enthält die Details des abgeschlossenen Vertrages erneut. Der Umzugsservice Schön ist berechtigt, Aufträge auch abzulehnen; Gründe hierfür sind nicht erforderlich.
4. Datenschutz
Der Anbieter verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt in der Regel nicht, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrags und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
Im Übrigen wird auf die des Anbieters hingewiesen.
5. Pflichten des Kunden
5.1
Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Angaben zum Ein- und Auszugsort (wie beispielsweise lokale Begebenheiten, Meterangaben bei Laufwegen zum/vom LKW/Fahrzeug, Quadratmeterangaben, Zimmeranzahl, Aufzug/Stockwerkangaben, Kellerräume, Inhalt der Umzugsgutliste etc.).
5.2
Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige Umzugsgutliste an den Anbieter zu übersenden oder vom Anbieter vor Ort angefertigt auf Richtigkeit zu Überprüfen und zu Unterzeichnen. Falls eine Umzugsgutliste nicht vor oder im Rahmen einer Buchung abgefragt/mitgeteilt wurde, hat der Kunde die Umzugsgutliste nach Aufforderung durch den Anbieter spätestens bis zu dem vom Anbieter mitgeteilten Datum durch das vorgesehene standardisierte Formular an den Umzugsservice Schön zu übersenden.
5.3
Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderliche Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzugs rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere das Umzugsgut zu verpacken. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen als Zusatzleistungen beim Anbieter gebucht hat.
5.4
Falls erforderlich, ist der Kunde für die Einholung von behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum des Umzugs am Ein- und Auszugsort verantwortlich. Soweit der Kunde beim Umzugsservice Schön als Zusatzleistung die Besorgung einer Halteverbotszone für den Auszugsort und/oder den Einzugsort gebucht hat, ist der Anbieter verpflichtet, sich um die Besorgung von Halteverbotszonen für den mit dem Kunden vereinbarten Umzugszeitraum zu bemühen. Die Besorgung von Halteverbotszonen steht insbesondere jeweils unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung. Für das Rhein-Main-Gebiet kann Umzugs-Service Schön einen zuverlässigen und seriösen Partner für Halteverbotszonen nennen.
5.5
Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter sämtliche aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die für das betreffende Umzugsgut erforderlichen Dokumente/Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen, Zolldokumente – soweit jeweils erforderlich – zur Verfügung zu stellen. Entsprechend § 451b Abs. 3 S. 2 HGB ist der Umzugsservice Schön nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu prüfen.
5.6
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. sichern zu lassen (z.B. Plattenspieler mit Ton-Arm). Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen Transportsicherung ist der Anbieter nicht verpflichtet.
5.7
Bei Abholung des Transportgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass an der Beladestelle kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass er selbst an der Be- und Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist er daran gehindert, benennt der Kunde dem Anbieter einen bevollmächtigten Dritten, der zur Absendung bzw. Inempfangnahme des Umzugsgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden und zur Abnahme der Leistungen vom Umzugsservice Schön berechtigt ist. Der Kunde hat seinen Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu informieren.
Bei Verspätungen die dadurch entstehen, dass der Kunde abwesend ist oder auch nicht vor Ort ordnungsgemäß vertreten wird, ist der Anbieter berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20,00 € brutto pro angefangener Stunde pro vor Ort anwesendem Umzugsmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist der Umzugsservice Schön berechtigt, ohne die Erbringung ihrer Umzugsdienstleistungen den vertraglich vereinbarten Frachtlohn dem Kunden im Wege des pauschalierten Schadensersatzes vollständig zu berechnen. Dem Kunden ist in beiden Fällen der Nachweis gestattet, der geltend gemachte Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der Kunde an, die Be- und/oder Entladestelle sei für einen Lkw bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen und ist dies am Tage der Auftragsdurchführung durch abgestellte Fremd-Pkw oder andere Hindernisse nicht der Fall, so werden seitens des Anbieters Mehrkosten auf Grund Mehraufwandes in Höhe von 25,00 € brutto pro angefangener Stunden und Arbeiter für die Zeit des Be- und Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, die vom Auftraggeber als vorhanden angegeben, am Tage der Auftragsausführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, in welche weniger als 50 % des zu transportierenden Gutes hineinpassen.
6. Besonderheiten beim Umzugstransport
6.1
Da der Vertrag ausschließlich mit Umzugsservice Schön zustande kommt, sind Weisungen und Mitteilungen des Kunden bezüglich der Durchführung der Beförderung grundsätzlich an den Anbieter und idealer Weise in Textform zu richten.
6.2
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeiter des Anbieters, d. h. diejenigen Personen, die den Umzug vor Ort durchführen, grundsätzlich keine Vollmacht besitzen (abgesehen von Herrn Holger Schön) und den Anbieter daher nicht rechtsgeschäftlich vertreten können. Sofern der Kunde während des Umzugs vor Ort noch bestimmte Zusatzleistungen hinzu buchen will und diese Zusatzleistungen auch erbracht werden können oder wenn absehbar zusätzlicher Mehraufwand entsteht, so sind die betreffenden Leistungen vor Ort schriftlich zu dokumentieren und zu bestätigen.
6.3
Trinkgelder sind mit der Rechnung vom Umzugsservice Schön nicht verrechenbar.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1
Umzugsservice Schön bietet die folgenden Zahlarten:
Barzahlung nach Auftragserledigung
Vorkasse/Überweisung (Abschlagszahlung, ca. 2/3 des geschätzten Preises)
Der Anbieter behält sich vor, weitere Zahlungsdienstleister anzubieten.
Grundsätzlich muss der Kunde direkt nach Auftragserledigung in bar bezahlen oder innerhalb von zwei Werktagen eine Überweisung zu veranlassen.
Grundsätzlich muss der Kunde sich für ein Bezahlsystem der unter Punkt 7.1 genannten Möglichkeiten entscheiden; ein späterer Wechsel der Zahlungsart wird nicht akzeptiert. Im Einzelfall behält sich der Anbieter vor, die vom Kunden gewählte Zahlart abzulehnen und auf eine andere Zahlart zu verweisen.
7.2
Steht dem Kunden gegenüber einem Dritten, z.B. einer Dienststelle oder seinem Arbeitgeber ein Anspruch auf Umzugskostenerstattung zu, tritt er bereits jetzt diesen Anspruch in Höhe des Auftragswertes an den Umzugsservice Schön ab, die diese Abtretung annimmt. Der Kunde weist darüber hinaus den Dritten an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende schriftliche Anforderung direkt an den Anbieter auszuzahlen.
Die dem Kunden durch den Anbieter genannten Preise verstehen sich einschließlich der Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.3
Entstehen nach Vertragsschluss im Rahmen der Leistungserbringung durch den Umzugsservice Schön Mehraufwände, z. B. aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden, aufgrund einer Änderung der Länge von Laufwegen oder wegen mangelhafter Erfüllung der unter 5. definierten Verpflichtungen, so behält sich der Umzugsservice Schön vor, dem Kunden die entstehenden Mehraufwände gemäß für Mehraufwände vom Anbieter in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang z. B. durch Zubuchen von Zusatzleistungen erweitert.
7.4
Kündigt der Kunde den Umzugsvertrag nach Punkt 8. dieser AGB, so ist der Kunde damit einverstanden, dass der Anbieter das von dem Kunden ausgewählte Zahlungsmittel auch für die anfallenden Stornierungsgebühren nutzt. Der Umzugsservice Schön ist berechtigt, die gemäß Punkt 7.1 erhaltene Anzahlung mit der entstehenden Stornierungsgebühr zu verrechnen.
7.5
Der Kunde erhält eine Rechnung in elektronischer Form an seine E-Mail-Adresse oder in Papierform. Gegen Ansprüche vom Anbieter steht dem Kunden ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder vom Umzugsservice Schön unbestritten sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7.6
Im vom Kunden zu vertretenden Fall von Rücklastschriften aufgrund von Unterdeckung, Kontolöschung oder unberechtigten Widerspruchs, hat der Kunde die durch die Rücklastschrift verursachten Kosten zu ersetzen.
7.7
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Pfandrecht des Frachtführers gemäß §§ 451, 440 ff. HGB sowie für Käufe (z. B. von Umzugskartons) folgender Eigentumsvorbehalt:
Im vom Kunden zu vertretenden Fall von Rücklastschriften aufgrund von Unterdeckung, Kontolöschung oder unberechtigten Widerspruchs, hat der Kunde die durch die Rücklastschrift verursachten Kosten zu ersetzen. Bei Verbrauchern behält sich der Anbieter das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrag svor. Ist der Kunde ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich der Anbieter das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Dritte übertragbar.
7.8
Verzugsbedingte Aufwendung sind vom Kunden zu tragen. Für jede berechtigte Mahnung verlangt der Umzugsservice Schön 2,50 € inkl.MwSt.
8. Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht
8.1
Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB. Es besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Der Kunde wird vor Abschluss seiner Bestellung beim Kauf von Umzugskartons sowie bei Wahl der Zahlungsmodalität Ratenzahlung über sein Widerrufsrecht belehrt. Der Kunde hat die Kenntnisnahme von der Belehrung im Bestellvorgang zu bestätigen.
8.2
Kündigungsrecht des Kunde Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so kann der Anbieter, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht dem Risikobereich vom Umzugsservice Schön zuzurechnen sind, gemäß § 415 Abs.1 HGB entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was der Anbieter infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
8.3
Daneben räumt der Anbieter dem Kunden ein Stornierungsrecht wie folgt ein:
8.3.1. Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss, jedoch mindestens 15 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 30 % der vereinbarten Vergütung.
8.3.2. Storniert der Kunde den Vertrag später als 15 Tage, jedoch mindestens 8 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 60 % der vereinbarten Vergütung.
8.3.3. Storniert der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat der Anbieter einen Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung.
8.3.4. Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, soweit der ursprünglich vereinbarte Umzugstermin bereits einmal nach Vertragsschluss durch den Kunden verschoben und diese Verschiebung durch der Anbieter akzeptiert wurde.
8.3.5. Stornierungen sind ausschließlich per E-Mail an info@umzugsservice-schoen.com zu richten.
8.4 Rücktrittsrecht für den Umzugsservice Schön
Der Anbieter hat das Recht von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, falls der Anbieter keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann, ohne dass der Anbieter dies hat vorhersehen und/oder hat verhindern können und ohne, dass der Anbieter diese Umstände zu vertreten hat.
Ein derartiges Rücktrittsrecht steht der Anbieter auch zu, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkannten Interesses vom Umzugsservice Schön rechtfertigen, z. B. im Falle höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder gravierender Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Parteien, die sich nach Vertragsabschluss auftun.
Storniert der Anbieter den Umzug einen Tag vor dem vereinbarten Umzugstermin oder am Umzugstag selbst, so hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 200 % des Gesamtbetrages des zwischen des Anbieters und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Diese Entschädigung dient dem Zweck, die Differenz abzudecken, die dem Kunden zu einem tatsächlich durchgeführten Ersatzgeschäft entstehen. Die Erklärung des Rücktritts durch der Anbieter hat schriftlich zu erfolgen, wobei eine E-Mail ausreichend ist.
9. Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss
9.1 Änderung des Umzugsdatums
a) Eine Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss ist möglich, soweit das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung mehr als 15 Tage in der Zukunft liegt und das neue Umzugsdatum nicht innerhalb der nächsten 15 Tage (ab Zeitpunkt der Änderung) liegt.
b) Die Bearbeitungsgebühr für die Änderung des Umzugsdatums beträgt 29,00 € brutto.
c) Sofern das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung weniger als 15 Tage entfernt liegt, ist keine Änderung des Umzugsdatums mehr möglich
10. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der Anbieter beteiligt sich nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Hierzu ist der Anbieter auch nicht verpflichtet.
11. Rechtswahl
Auf Verträge zwischen der Anbieter und ihren Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen bzw. europäischen Kollisionsrechts Anwendung. Für Verträge mit Verbrauchern sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern dem Kunden diese einen weitergehenden Schutz gewähren.
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Kunden der Sitz vom Umzugsservice Schön in Frankfurt am Main.
TEIL B. ALLGEMEINE HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
– Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB –
Der Anbieter haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden.
1. Haftungsgrundsätze
Der Anbieter haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet.
2. Haftungshöchstbetrag
Die Haftung vom Umzugsservice Schön wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451 e HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung vom Anbieter auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Anbieter wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
3. Transport- und Lagerversicherung
Es besteht die Möglichkeit, eine weitergehende Haftung als die gesetzliche mit dem Anbieter zu vereinbaren und eine Transportgüterversicherung abzuschließen.
4. Wertersatz
Hat der Anbieter für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
5. Besondere Haftungsausschlussgründe
(1) der Anbieter ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d Abs.1 Nr.1 HGB);
ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.2 HGB);
Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);
Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);
Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Anbieter den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB);
Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1 Nr.6 HGB);
natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Shift kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn Shift alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
(2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind.
6. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
(1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern der Anbieter nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
(2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs.
7. Schadensanzeige, §§ 438, 451 f HGB
(1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sind nach Anlieferung vom Anbieter gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht.
Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im Rahmen des § 438 HGB: Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein. Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.
(2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen dem Anbieter gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.
(3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden.
(4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen gemäß § 438 Abs.3 HGB binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde dem Anbieter gegenüber diese nicht innerhalb dieser Frist nach Ablieferung anzeigt.
(5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.